Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGBs

Bitte beachten Sie folgende Hinweise, die für eine Buchung gelten:

1. Kündigung, Rücktritt und Umbuchung durch den Gast, bzw. den Auftraggeber

  • Der Gast bzw. der/die Auftraggeber:in kann den Auftrag bis eine Woche vor dem vereinbarten Termin kostenfrei kündigen. Die Kündigung ist möglich per Telefon, Post oder E-Mail. Sie ist erst nach einer schriftlich bzw. in Textform (E-Mail) erfolgten Rückbestätigung gültig.
  • Im Falle einer späteren Kündigung wird eine Ausfallvergütung i.H.v. 90% der vereinbarten Vergütung fällig.
  • Besonders bei Führungen mit Wein/Verpflegung gilt: Falls weniger Personen zur Führung erscheinen als gebucht, so wird dennoch der gesamte vereinbarte Betrag fällig, da die Gästefürerin bei den Kosten für Getränke und Speisen bereits in Vorleistung getreten ist (vgl. §284 BGB, Ersatz vergeblicher Aufwendungen).

 


2. Führungszeiten, Obliegenheiten des Gastes

  • Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so sollte diese Verspätung dem Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitgeteilt und der voraussichtliche Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens benannt werden. Verschiebungen von mehr als 60 Minuten berechtigen den Gästeführer generell zur Absage der Führung. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
  • Beginnt die Führung durch Umstände, die der Gästeführer nicht zu vertreten hat, verspätet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Verlängerung der Führungszeit. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss zwischen dem Gästeführer und dem Gast bzw. Gruppenauftraggeber vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt, oder – falls der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich die Vergütung nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.
  • Das Honorar für die Verlängerungsstunde gilt pro angefangener Stunde.


 
3. Zugänglichkeit örtlicher Sehenswürdigkeiten und deren Sonderregelungen

 

Die Gästeführerin hat keinen Einfluss auf Einlasszeiten örtlicher Sehenswürdigkeiten. Die in der Buchung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Führungsbeginn. Sie garantiert NICHT den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt. Das gilt im Besonderen beim Besuch des UNESCO-Weltkulturerbes Residenz. In Spitzenzeiten kann es hier zu Wartezeiten beim Einlass und während der Führung kommen.